Rede von Eva Mannhardt Regionalversammlung 17. Juli 2013

Arbeiten zur Allgemeinen Vorschrift

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

es wird sich einiges ändern im Nahverkehr in den nächsten Jahren. Aufgrund der strengen EU Vorschriften zu Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei den Vergaben von öffentlichen Geldern, müssen wir auch in der Region Stuttgart unsere Regelungen in der Verbundstufe II, also beim Busverkehr in den Landkreisen anpassen.

Bislang werden die Busverträge gemeinsam von Region und Landkreisen mit den Busunternehmern abgeschlossen. Diese Kooperationsverträge laufen ab 2014 nach und nach aus. Um zu vermeiden, dass die Verkehre ausgeschrieben werden müssen, haben wir uns mit allen Partnern geeinigt, dass der Erlass einer Allgemeinen Vorschrift der bessere Weg ist, um den EU Regelungen gerecht zu werden.

Das bedeutet aber auch, dass sich der Verband Region Stuttgart nicht mehr an Verträgen mit Busunternehmern beteiligen kann. Die Landkreise werden also in Zukunft deutlich mehr Gestaltungsspielraum beim öffentlichen Verkehr haben als jetzt.

Sie alleine können Verträge mit den Busunternehmen abschließen, sie alleine bestimmen darüber, welche Linie fahren soll, in welchem Takt und zu welchen Zeiten sie unterwegs ist. Auch Qualität und Ausstattung bestimmen die Landkreise.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass uns das in der GRÜNEN Fraktion erheblich Sorge bereitet. Zum einen, weil im gesamten Verkehr 20 Mio. € regionale Gelder fehlen, die der VRS bislang zu den Verträgen beigesteuert hat und in Zukunft nicht mehr dazu geben darf.

Die Landkreise werden das fehlende Geld aus der Kreisumlage aufbringen müssen.

Zum anderen, weil wir alle das schlechte Beispiel der Nachtbusverkehre vor Augen haben, in denen sich die Landkreise nicht auf ein angemessenes und einheitliches System geeinigt haben. Jeder Landkreis lässt nach eigener Kassenlage Busse fahren - oder eben auch nicht. In der Nacht bricht für den Kunden und ÖPNV-Nutzer das einheitliche Verkehrsangebot in der Region bereits auseinander. Um in der gesamten Region einen einheitlichen und solidarisch finanzierten ÖPNV auch in Zukunft zu erhalten, gibt es deshalb für uns nur eine Möglichkeit: die Aufgabenträgerschaft ganz der Region zuzuweisen, ein entsprechender Antrag wird heute eingebracht. 

Wenn also die Landkreise Ihre Busverkehre vertraglich ausgestalten können bleibt der Region auf jeden Fall noch Ihre ureigenste Aufgabe: die Integration der Verbundverkehre. Wir verteilen wie bisher auch, die Fahrgeldeinnahmen der Verbundstufe II und wir vergeben die Zuschüsse von Land und Bund diskriminierungsfrei an alle Verkehre, die im VVS Tarif fahren und sich dem Verbundsystem anschließen.

Um den Verfall des einheitlichen ÖPNV zu vermeiden, wäre es darüber hinaus wichtig, wenn der VRS ein Grundangebot festlegen könnte. Mit dieser Angabe von Mindeststandards bei den Busverkehren könnte regionsweit wenigstens eine einheitliche Minimalqualität festgelegt werden. Aber auch hier ist erst eine Gesetzesänderung nötig, so dass uns im Moment noch die Hände gebunden sind.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, werden mit dem Erlass der Allgemeinen Vorschrift die zur Zeit getrennten Aufgaben zwischen Region und Landkreisen zum ersten Mal deutlich sichtbar: Die Region bewältigt alle Aufgaben, die mit der Umsetzung des gemeinsamen Tarifgebietes zu tun haben, die Landkreise beauftragen die konkreten Verkehre in Ihren Flächen und sind für Qualität und Ausgestaltung alleine verantwortlich.

Das war bisher Konsens und in diesem Sinne wurde über den Erlass der Allgemeinen Vorschrift bisher diskutiert.

Um darüber hinaus zu gewährleisten, dass die Allgemeine Vorschrift unter Beteiligung aller Partner im Verbund transparent und fair ausgearbeitet wird, wurde eine Arbeitsgruppe beim VVS gegründet. Dort haben sich alle Beteiligten eingebracht und im Herbst letzten Jahres mit Billigung des VVS-Aufsichtsrats das weitere Vorgehen vereinbart. Konsens war noch im Oktober 2012, dass der VRS den Entwurf einer Allgemeinen Vorschrift im Frühjahr 2013 zur Diskussion vorlegt und die Mitglieder der Regionalversammlung im Sommer nach Eingabe der Anregungen darüber beschließen. Wir liegen perfekt im Zeitplan, die Beteiligung hat stattgefunden, wir wollen heute den ersten Entwurf so beschließen.

Warum also plötzlich das Störfeuer aus den Landkreisen, die in Zukunft ohnehin mehr Gestaltungsspielraum haben werden? Eine überfallsartige Resolution an den VRS aus der Mitte des VVS-Aufsichtsrats, die der bisherigen Haltung völlig widerspricht? Anträge der Fraktionen, man müsse die partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Vordergrund stellen, obwohl schon die ganze Zeit partnerschaftlich am Thema gearbeitet wurde?

Ich frage mich, wer da eigentlich die partnerschaftliche Zusammenarbeit in Frage stellt und wer da den Weg des Konsenses verlässt. Vor allem fragen wir uns, wer die Landräte zu ihrem durchaus folgenschweren Vorgehen legitimiert.

Demokratische Kreistagsbeschlüsse sind mir jedenfalls nicht bekannt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verband Region Stuttgart hat überhaupt keine Veranlassung sich beim Erlass der Allgemeinen Vorschrift die Frage der Zuständigkeit aufoktroyieren zu lassen. Wir sind zuständig, daran gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel. Zuständig ist diejenige Behörde, die mit der Aufgabe der Verbundintegration betraut ist und das ist der Verband. Man muss das Gesetz schon sehr weit dehnen, um es so auszulegen, dass auch die Landkreise für diese Aufgabe zuständig sind.

Wir stimmen deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und unterstützen ausdrücklich das weitere Vorgehen mit dem Ziel, möglichst bald eine allgemeine Vorschrift durch den Verband Region Stuttgart zu erlassen.