Pressemitteilung vom 5. Oktober 2011

Grüne sind fassungslos:

Stuttgart-21-Befürworter in der Region lassen sich Volksentscheid-Kampagne mit einer Million Steuergeldern finanzieren

Fassungslos reagieren die Grünen im Verband Region Stuttgart auf den heutigen Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 mit einer 1-Million-Euro- teuren „Marketingmaßnahme“ zu flankieren. Die Million wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Überplanmäßige Ausgabe, Vergabe zur Öffentlichkeitsarbeit“ nur aufgrund einer Tischvorlage beschlossen. „Eine mehr als fragwürdige Vorgehensweise“, so Regionalrat Michael Lateier.

"Mit Verwunderung habe wir gestern die Pressemitteilung des Pro Stuttgart 21 e.V. zur Volksentscheids-Kampagne gelesen", so Michael Lateier, grüner Sprecher im Wirtschaftsausschuss. Unter anderem steht in dieser Pressemitteilung: "Finanziert wird die Kampagne nahezu ausschließlich durch private Spenden aus Wirtschaft und Gesellschaft." Hier solle offensichtlich eine breit getragene Bürgerbewegung vorgespiegelt werden.

Im krassen Gegensatz dazu stehen die Akteure des Vereins. So findet man die Mitglieder der Regionalfraktionen der Freien Wähler (Heinz Kälberer, Bernhard Maier) und der CDU (Thomas Bopp, Dr. Wolfgang Schuster) als Köpfe dieser "Bürgerbewegung". Gleichzeitig Stellen genau diese Fraktionen einen Antrag in der Regionalversammlung, dass eine Pro-Kampagne durch Steuergelder finanziert werden soll. Nach Willen von Schuster, Bopp, Kälberer und Maier soll der Verband Region Stuttgart die 1,2 Millionen Haushalte der Region anschreiben und ihnen die Vorzüge des Projekts zu schildern. Noch perfider finden die Grünen die Tatsache, dass Regionalrat Bernhard Maier von den Freien Wählern (Landrat a.D.) die überplanmäßige Ausgabe durch Überschüsse aus Fahrgeldeinnahmen will.

Fraglich ist für die Grünen, ob die Einmischung des Verbandes mit Steuermitteln bezüglich Chancengleichheit und Objektivität im Volksentscheidsverfahren überhaupt zulässig ist. In letzter Konsequenz könnten die Gegner des Ausstiegsgesetzes so einen Anfechtungsgrund für den Volksentscheid liefern. Damit wäre keiner Seite gedient.