Antrag zur Vorlage im Verkehrsausschuss am 22. Dezember 2010

Stresstest Stuttgart 21

Antrag: Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart möge berichten,

  • welche Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur von Stuttgart 21 zu der Vereinbarung eines Stresstests für die S-Bahn im BAST 2002 geführt haben;
  •  für wann dieser Stresstest geplant war und ob bzw. warum er nicht in den letzten acht Jahren durchgeführt wurde; 
  • warum trotz der offensichtlichen Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit in verschiedenen Beschlussvorlagen zur Planfeststellung von einer erheblicher Verbesserung der Leistungsfähigkeit ausgegangen wurde.

 

Frau Wopperer wird beauftragt im Lenkungskreis Stuttgart 21 darauf hinzuwirken,

  • dass der im Rahmen der Schlichtungsgespräche vereinbarte Stresstest auch die S-Bahn und insbesondere den Notfallfahrplan bei Problemen auf der S-Bahn-Stammstrecke zwischen den Haltestellen Stuttgart Hbf und Schwabstraße mit einschließt;
  • dass der Stresstest nicht von der Bahn selbst, sondern von unabhängigen Dritten (z.B. SMA) mit größtmöglicher Transparenz durchgeführt wird.


Begründung: Der Verband Region Stuttgart hat größtes Interesse an einem leistungsfähigen, zukunftsfähigen Bahnknoten.

Am 17. Dezember berichtete die Stuttgarter Zeitung dass der VRS bereits 2002 mit der Bahn einen Stresstest vereinbart hat. Dieser Stresstest wurde wohl nicht ohne Grund gefordert.
In weiteren Beschlussvorlagen (z.B. Nr. 305/2002, 471/2003) wurde dann aber immer wieder darauf hingewiesen, dass Stuttgart 21 "geeignet sei, die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs  ... wesentlich zu verbessern", obwohl diese Leistungsfähigkeit offensichtlich fraglich war.

Im Interesse der Region Stuttgart muss dieser Stresstest nun schnellstmöglich und mit größtmöglicher Transparenz durchgeführt werden. Deshalb soll der Antrag im nächstmöglichen Verkehrsausschuss behandelt werden.
Immerhin fließen aus der Region Stuttgart 100 Millionen an Verbandsumlage sowie weitere ca. 280 Millionen an GVFG-Mitteln in das Projekt.