Antrag: Neue Fakten zur Gäubahn jetzt diskutieren

Die Bahn-Anbindung aus dem Süden darf nicht auf Jahre unterbrochen werden, während gleichzeitig ungenutzte und nicht rückbaubare Bahnanlagen vorhanden sind.

 

In den aktuellen Pressemeldungen ist zu lesen, dass aus rechtlichen Gründen die Gäubahn nicht wie geplant in Vaihingen gekappt werden kann. Laut einem von mehreren Umwelt- und Verkehrsverbänden (BUND, LNV, Pro Bahn und VCD) vorgestellten Rechtsgutachten wird bei einer mehrjährigen Unterbrechung, wie sie sich derzeit abzeichnet, ein gesetzliches Stilllegungsverfahren notwendig, dessen Ausgang wiederum ungewiss ist. Gleichzeitig stehen die Belange des Artenschutzes einer schnellen Bebauung des S21-Geländes entgegen. Um hier nicht in eine Situation zu kommen, in der die Anbindung aus dem Süden auf Jahre hinaus unterbrochen ist, während gleichzeitig ungenutzte und nicht rückbaubare Bahnanlagen vorhanden sind, muss der Verkehrsausschuss alle jetzt auf dem Tisch liegenden Fakten diskutieren.

Antrag:

Wir beantragen daher, dass die Verwaltung bis zur Sommerpause in einer Ausschusssitzung Folgendes vorstellt und externe Sachverständige in geeigneter Weise einbezieht:

1.)    Das Gutachten, das vom Prof. Dr. Urs Kramer (Uni Passau) erstellt wurde und seine möglichen Auswirkungen auf die Nutzung der Panoramastrecke sowie den Rückbau des Gleisvorfelds.

2.)    Die Planungen zum möglichen Zeitablauf zum Rückbau des Gleisvorfeldes unter Berücksichtigung des Artenschutzes (inklusive entsprechender Freiflächen). Derzeit stehen Zahlen zwischen 2028 bis 2037 im öffentlichen Raum.

3.)    Wie eine Aufrechterhaltung der Gäubahnanbindung an den Kopfbahnhof und der Weiterbetrieb eines (oder mehrerer) Bahnsteige bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels be-werkstelligt werden könnte. Dabei sind die Erkenntnisse der entsprechenden Untersuchung der DB aus dem Jahr 2018 zu aktualisieren.