Antrag vom 18. Oktober 2013 zum Haushaltsplan 2014

Klimawirksamkeit von Planungs- und Investitionsvorhaben

4Antrag:  Für Planungs- und Investitionsvorhaben wird mit Hilfe geeigneter Indikatoren eine „Klima- und Umweltwirksamkeitsprüfung“ eingeführt. In den entsprechenden Sitzungsvorlagen werden die Indikatoren regelmäßig dargestellt.  

Begründung: 

Die Umsetzung von Investitions- und Planungsvorhaben ist mit verschiedenen Wirkungen auf die Umwelt und das Klima, sowohl in Bezug auf die Anpassung als auch die Minderung, verbunden. Diese Wirkungen – positive wie negative - sollten schon in einer Frühphase erkannt und offengelegt werden. Diesem Ziel soll eine regelmäßige Prüfung und Darstellung der Wirkungen schon bei der entsprechenden Ausarbeitung der Planung und Investition dienen. Hierzu sollen geeignete Indikatoren (qualitative wie quantitative) entwickelt bzw. eingesetzt werden.  

Eine solche Prüfung und Kennzeichnung kann ein Element eines vorsorgenden Klima- und Umweltschutz des Verbandes Region Stutgart werden.