Antrag vom 17. Oktober 2020 zum Haushaltsplan 2021

Gewerbebrachen proaktiv begegnen

 

Antrag:

Die WRS mit ihrer Abteilung für Gewerbeflächenentwicklung geht mit der notwendigen Sensibilität bereits bei Bekanntwerden von möglichen Flächenstilllegungen auf die betroffenen Unternehmen und die Verantwortlichen der Kommunen zu, um eine bestmögliche und schnelle Wiederverwertung des brachfallenden Geländes anzustreben.

Begründung:

Nicht erst seit der Corona-Pandemie, sondern schon durch den länger anhaltenden Strukturwandel in unterschiedlichen Branchen der Region sind Unternehmen in der Situation, ihre Produktion ganz oder in Teilen aufzugeben. Diese Entwicklung ist häufig schon im Vorfeld bekannt bzw. abzusehen. Um eine zeitnahe Wiederverwertung entstehender Brachen zu ermöglichen, sind die Mitarbeiter der WRS in Kenntnis der Nachfragesituation in der Lage mit den vor Ort Verantwortlichen über Nachnutzungen zu verhandeln und Konzepte im Blick auf eine Beseitigung von Boden- und Emissionsbelastungen zu entwickeln. Daraus können Auffangkonzepte für belastete Brachen und Möglichkeiten zum Flächenrecycling entstehen. Die Wiedernutzung von Brachen kann so deutlich schneller vonstattengehen und manche Neuausweisung verhindern.