Anträge

Der S-Bahn-Vertrag steht in absehbarer Zeit vor einer Neuausschreibung.

Über die Fahrzeugtypen muss rechtzeitig nachgedacht werden.

Antrag:

Im Vorgriff auf die Ausschreibung der S-Bahn Stuttgart wird die Verwaltung beauftragt,

1.    zu berichten, wo derzeit oder in naher Zukunft eine vergleichbare Ausschreibung erfolgt.
2.    zu berichten, welche Fahrzeugtypen im S-Bahnnetz einsetzbar sind
3.    und welche Anbieter in absehbarer Zeit ein entsprechendes Fahrzeug im Angebot hätten.
4.    zu prüfen, ob eine gemeinsame oder zumindest eine konfigurationsgleiche Fahrzeugbeschaffung möglich und vorteilhaft ist; dabei ist insbesondere die S-Bahn-Rhein-Main/Frankfurt zu berücksichtigen.

Begründung:

Der S-Bahn-Vertrag steht in absehbarer Zeit vor einer Neuausschreibung. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der S-Bahn sind dabei die eingesetzten Fahrzeuge. Sie beruhen in ihrer Grundkonstruktion auf der Entwicklung aus den 1970er Jahren.

Die entsprechenden Fahrzeuge, wie sie auch in Stuttgart eingesetzt werden können, werden derzeit noch in Köln, München und Frankfurt eingesetzt. Trotz eines entsprechenden Einsatzes wurde beim Re-Design und bei den entsprechenden Nachbestellungen deutlich, dass jede auch noch so geringfügige Änderung zu langwierigen Fahrzeugausfällen oder Genehmigungsprozessen führt. Die Neu-Entwicklung und Zulassung von Fahrzeugen im Eisenbahnverkehr ist daher nicht nur kostspielig, sondern auch an bestimmte Zeitfenster gebunden. Eine „gemeinsame“ Beschaffung (Bestellmenge/Stückzahl) kann daher zum einen zu einem günstigeren Preis aber auch zu mehr Effizienz bei Entwicklungsaufwand und Inbetriebnahme (Genehmigung durch EBA) führen.

Unabhängig von der konkreten Fahrzeugkonfiguration könnte ein Erfahrungsaustausch mit anderen Besteller/innen von S-Bahn-Fahrzeugen, insbesondere der S-Bahn München und Köln, wertvolle Informationen im Vorfeld der anstehenden S-Bahn-Ausschreibung liefern.